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- AGB`s für Darsteller.
Ehrenkodex der Weihnachtsmänner
Ehrenkodex des Weihnachtsmannes
Zur Unterstützung des einzig wahren Weihnachtsmannes haben sich Helfer zusammengefunden, die den Geist der Weihnacht mit sich tragen.
Diese Weihnachtsmannhelfer dürfen sich in Vertretung des Weihnachtsmanns "Weihnachtsmann" nennen.
Sie halten sich an folgenden Ehrenkodex:
Der Weihnachtsmann mag prinzipiell alle Kinder von 0 bis 100 und älter.
Der Weihnachtsmann strahlt Güte und Harmonie aus.
Der Weihnachtsmann ist großzügig und freundlich zu allen.
Der Weihnachtsmann ist geduldig und ruhig, denn er hat Zeit für jeden.
Der Weihnachtsmann kennt Gedichte, Geschichten und Weihnachtslieder.
Der Weihnachtsmann schafft eine schöne und frohe Stimmung.
Der Weihnachtsmann flucht nie.
Der Weihnachtsmann isst, trinkt und telefoniert nicht im Kostüm und im Beisein von Personen*.
Der Weihnachtsmann raucht nicht im Kostüm.
Der Weihnachtsmann ist stets korrekt gekleidet. Seine Kleidung sieht wie folgt aus:
- Rotweißer Mantel oder Jacke aus Samt, Stoff oder Plüsch*
- Schwarze oder rote Hose*
- Schwarze Stiefel oder festes Schuhwerk*
- Rotweiße Mütze oder Kapuze*
- Goldenes Buch
- Jutesack
- Bart und Perücke
(nur wenn er nicht über ausreichend echten Bart und Haare verfügt, diese sollten aber weiß oder weiß gefärbt sein) - trägt keine Werbung auf seinem Kostüm
* Mit Ausnahme, der Anlass erfordert etwas anderes.
AGB`s für Darsteller
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Darsteller (Weihnachtsmänner, Nikoläuse, Engel, Künstler) im Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Weihnachtsbüro und den Darstellern.
Alle Parteien verpflichten sich, die AGB zu befolgen.
1. Vermittlung
Die Freischaltung und Zulassung als Darsteller im Weihnachtsbüro erfolgt nach erfolgreichem Ausfüllen des Bewerbungsformulars.
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert übernimmt nur die Vermittlung der Darsteller (Weihnachtsmann, Nikolaus, Engel, Künstler, Künstlerprogramme, weihnachtliche Dienstleistungen), es sei dann, es wird schriftlich etwas anders vereinbart.
Nach erfolgter Vermittlung übernehmen Kunde und Darsteller alle weiteren Absprachen zum geplanten Auftritt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Durch diesen Vermittlungsauftrag an das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Für die Versteuerung der Honorare sind die Darsteller eigenverantwortlich. Es wird darauf verwiesen, dass der Darsteller nach ?º 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann. Die Abwicklung, der in den Anfragen der Kunden festgelegten Honorare, erfolgt für Aufträge an den Weihnachtstagen zwischen Kunde und Darstellern.
Bei Normalaufträgen (z.B. Heiligabend) erfolgt die Geldübergabe, falls zwischen Kunde und Darsteller keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, unmittelbar nach der Bescherung. Reklamationen können vom Kunden sofort beim Darsteller geltend gemacht werden.
2. Anfragen
In der Anfrage des Kunden werden Rahmenbedingungen des Einsatzes festgelegt, wie Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes. Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn per Email dem Kunden Name und Telefonnummer des Darstellers übermittelt wurden.
Der Darsteller erhält zeitgleich per Email die Kundendaten.
Die festgelegten Rahmenbedingungen sind für Auftraggeber und Darsteller bindend.
3. Preis
Der Preis wird mit der Anfrage des Auftraggebers festgelegt.
Bei Einsätzen in der Vorweihnachtszeit erfolgt die Rechnungslegung über das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Der Darsteller stellt dem Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert eine Rechnung. Bei Einsätzen an den Weihnachtstagen stellt der Darsteller dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Darsteller ist nicht berechtigt, dem Kunden eine anderen Auftrittspreis zu nennen. Das Honorar wird dem Darsteller vom Kunden nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt.
Bei berechtigten Reklamationen (Auftritt erfolgte nicht entsprechend der vereinbarten Leistungen), ist der Kunde berechtigt, angemessene Kürzungen im Honorar vorzunehmen.
4. Gebühren
Die Kosten der Vermittlungsgebühren übernimmt der Darsteller. Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert erhält 20 % Vermittlungsgebühr für jeden vermittelten Auftrag, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die Rechnung wird dem Darsteller per Email zugesandt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn der Darsteller nach erfolgter Tourenzuweisung ohne Grund (Krankheit, berufliche Verpflichtungen) seinen übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Alle nicht bis zum 27.12. stornierten Aufträge des Einsatzjahres (es erfolgt ein Abgleich mit den Kunden) gehen in die Abschlussrechnung ein. Für eine nachträgliche ?änderung der Rechnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Bei Stornierungen durch den Weihnachtsmann besteht Informationspflicht dem Weihnachtsbüro und dem Kunden gegenüber.
5. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts
Der Auftritt an den Weihnachtsfeiertagen in den Familien erfolgt innerhalb des mit den Familien vereinbarten Zeitraumes, es sei denn, der Darsteller kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Der Darsteller nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 45 Minuten informiert der Darsteller von der Tour aus die Familien.
Bei Auftritten in der Vorweihnachtszeit ist eine Standby-Zeit von mindestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Auftrittszeit einzuhalten, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Stornierung
Ein Widerruf der Auftraggeberanfrage ist ohne weiteres bis zum Zeitpunkt der Vermittlung möglich. Sie erfolgt per Email. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile.
Auch der Darsteller kann in Ausnahmefällen seinen Auftrag zurückgeben, wenn zum Beispiel im Vorgespräch klar wird, dass es Unstimmigkeiten zwischen Darsteller und Familie auftreten, bzw. vom Auftraggeber abweichende Rahmenbedingungen verlangt werden.
Auch in diesem Fall muss der Darsteller sofort stornieren, per Email. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile.
7. Schadenshaftung
Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachte Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Darsteller.
Der Darsteller ist für hinreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
8. Vertragsentschädigung
Sämtliche Buchungen der durch das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert bereits vermittelten Darsteller sind zukünftig selbstverständlich über das Weihnachtsbüro vorzunehmen, auch wenn sich der Auftraggeber direkt an den Darsteller wendet.
Bei einem Einsatz oder Vermittlung der Darsteller ist bei Bekannt werden mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Bei gravierenden Verstößen und begründeten Reklamationen von den Familien, die das Ansehen des Weihnachtsbüros eventnetzwerke Petra Henkert zur Folge haben, behält sich das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert rechtliche Schritte vor.
9. Auftragsvermittlung Der Darsteller legt seinen Einsatzbereich und seine Einsatzzeit fest.
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert stellt dem Darsteller eingegangene Anfragen aus diesem Einsatzgebiet zur Auswahl zur Verfügung. Die Darsteller stellen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Touren für die Weihnachtsfeiertage online selber zusammen.
10. Qualitätsstandards
Der Darsteller hat sich an die auf der Webseite angegebenen und bei der Bewerbung anerkannten Qualitätsstandards zu halten. Der Ehrenkodex des Weihnachtsmannes ist bindend.
11. Datenschutz
Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert gibt keine Daten von Kunden und Darstellern an Dritte weiter.
Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermittlung zwischen Kunden und Darsteller ausgetauscht. Darsteller und Kunde verpflichten sich ebenfalls, keine Daten an Dritte weiter zu geben. Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert übernimmt keine Haftung, sollten Kunde oder Darsteller sich nicht an diese Vorgaben halten.
Handelt es sich beim Darsteller um eine Vermittlungsagentur, verpflichtet sich diese ebenfalls, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Einsatzabwicklung zu behandeln.
12. Sperre von Darstellern und Entzug von vermittelten Anfragen Das Weihnachtsbüro eventnetzwerke Petra Henkert kann ohne Begründung Sperren von Darstellern für weitere Vermittlungen vornehmen. Bereits vermittelte Anfragen können einem Darsteller wieder entzogen werden, wenn Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit auftreten sollten. 13. Rechte an Film- und Tonmaterialien Film- und Tonmaterialien dürfen für die Verwendung bei Funk- und Fernsehen nur nach Zustimmung des Weihnachtsbüros eventnetzwerke Petra Henkert verwendet werden.
14. Rechtswahlklausel
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Potsdam.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zeuthen, den 05. August 2007, aktualisiert am 26.09.2012.